Stille Wahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Die Gemeindekommission stellt fest, dass die Stille Wahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 zustande gekommen ist. Sie erklärt damit – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – als in Stiller Wahl gewählt:
Hanspeter Ryser
Die Gemeindekommission gratuliert dem Gewählten zur Wiederwahl. Der auf den 9. Juni 2024 angeordnete Urnengang wird widerrufen.
Gegen diese Wahl kann binnen dreier Tage nach Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte).
Gemeindekommission