Einwohnerdienste
Die Abteilung Einwohnerdienste ist zentrale Anlaufstelle innerhalb der Gemeinde und übernimmt folgende Aufgaben:
- Führen des Einwohnerregisters (Zuzug, Wegzug, Adressänderungen, Geburten, Zivilstandsänderungen usw.)
- Bestattungswesen
- Ausstellen von diversen Bescheinigungen und Dokumenten (Niederlassungsbescheinigung, Heimatausweis, Lebensbescheinigung usw.)
- Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
- Aufenthaltsregelung der ausländischen Personen
- Anträge für Identitätskarten
- Kontrolle der Krankenversicherungspflicht
- Tierkontrolle
- Parkingpay (elektronische Parkbewilligungen)
- Erteilen von Adressauskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
- Führen des Stimmregisters
- Empfang/Telefonzentrale
und vieles mehr.
Öffnungszeiten
siehe Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Sie erhalten den Heimatausweis an den Schaltern der Einwohnerdienste für CHF 10.--. |
Es ist in vielen Gemeinden Brauch, Einwohner(innen), die ein "grosses" Jubiläum feiern, mit einem Präsent zu überraschen. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Daten den lokalen Medien und örtlichen Vereinen bekannt gegeben werden dürfen. Zur Beantwortung ist § 9 Ziff. c) des Datenschutzgesetzes (DSG) beizuziehen. Danach dürfen Personendaten unter Vorbehalt besonderer Geheimhaltungsbestimmungen an Private bekannt gegeben werden, „wenn es Im Interesse der betroffenen Person liegt und diese ausdrücklich zugestimmt hat oder, falls sie dazu nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung vorausgesetzt werden darf." Im Übrigen versteht sich von selbst, dass Personendaten nicht einfach verschickt, sondern nur auf schriftliches Gesuch hin bekannt gegeben werden. (§ 3 des Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008) Zum Abschluss sei noch erwähnt, dass Personen, die von der Möglichkeit der Datensperre (§ 11 Abs. 3 Datenschutzgesetz) Gebrauch gemacht haben, von dieser Datenbekanntgabe natürlich ausgenommen sind. |
Die Lebensbescheinigung erhalten Sie kostenlos an den Schaltern der Einwohnerdienste. |
Ja, zum Ausstellen einer Identitätskarte muss man persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Unmündige und Entmündigte brauchen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters. Seit dem 1. März 2010 können Pässe nicht mehr auf der Gemeinde bestellt werden. In der Rubrik “Dienstleistungen“ ist der Bestellvorgang unter „Passbestellung“ erklärt. |
Bitte erkundigen Sie sich beim Amt für Migration: 061 552 51 61 |
• Wohnsitzbescheinigung für CHF 10.-- Die folgenden Dokumente erhalten sie kostenlos: |
Sie benötigen ein aktuelles Passfoto 35 mm x 45 mm auf Fotopapier. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch. |
Die neue Anschrift muss den Einwohnerdiensten (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden. Sie können uns die Adressänderung auch über unseren Online-Schalter bekannt geben. Senden Sie uns in diesem Fall die Kopie Ihres Mietvertrages per E-Mail oder per Post. Meldepflichtige Angehörige der Armee/des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein für die Adressänderung an das Kreiskommando, Oristalstr. 100, 4410 Liestal, einsenden. |
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger: • entweder Heimatschein oder Personenstandsausweis • Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern) • AHV-Nummer (Versicherungskarte) • Ausweis der Krankenversicherung • Reisepass oder ID-Karte • Mietvertrag Meldepflichtige Angehörige der Armee und des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein zur Adressänderung an das Kreiskommando, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, einsenden. Aufenthalter in Oberwil • Reisepass oder ID-Karte • Heimatausweis oder Bescheinigung über auswärtigen Aufenthalt • Mietvertrag |
Identitätskarte für Kinder und Jugendliche CHF 35.- Identitätskarte für Erwachsene CHF 70.- Das Kombiangebot (= Pass u. IDK zusammen) kann nur noch direkt beim Passbüro in Liestal bestellt werden. Die Kosten belaufen sich für Kinder und Jugendliche auf CHF 78.-, Erwachsene bezahlen CHF 158.- Alle Preise inkl. Portokosten (CHF 5.-) |
Die Einwohnerdienste geben Ihnen ein Verlustformular, das ausgefüllt und zusammen mit einem aktuellen Passfoto ans Amt für Migration eingeschickt werden muss. Danach erhalten Sie ein Duplikat Ihres Ausweises. |
Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse und mit einer Kopie des neuen Mietvertrages einzureichen. |
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft: Zuzug aus einem anderen Kanton, für EU-Bürger: Zuzug aus einem anderen Kanton, für Nicht-EU-Bürger: Zuzug vom Ausland: |
Organisation und Verwendungszweck:
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Jede und Jeder hat das Recht, von der Einwohnerkontrolle die Bekanntgabe ihrer Daten sperren zu lassen (§ 11 Abs. 3 DSG). Eine Bekanntgabe ist nur dann zulässig, wenn: Die Werbewirtschaft bezieht ihre Adressen heute anderswo. Jede Person, die z.B. an einem Wettbewerb teilnimmt oder Werbematerial bestellt, riskiert, dass ihre Adresse für weitere Zwecke verwendet wird. Es ist bekannt, dass gewisse Aktionen, Preisausschreiben usw. vorwiegend zum Zweck der Adresserfassung durchgeführt werden. |
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste unter Vorlage des Ausländerausweises. |
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Mitzubringen ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte). Meldepflichtige Angehörige der Armee und des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein zur Adressänderung an das Kreiskommando, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, einsenden. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Steuerbehörde Kontakt aufzunehmen. |
Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich an den Schaltern der Einwohnerdienste. |
Das Formular können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle herunterladen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien an den Schaltern Einwohnerdienste bestätigen. Die Gemeindeverwaltung nimmt das vollständig ausgefüllte Gesuch mit einem farbigen Passfoto und dem gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre) entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen. Die Bestätigung Ihrer Personalien kostet CHF 10.--. |
Die Reittiernummern können an den Schaltern der Einwohnerdienste zum Preis von CHF 50.-- bezogen werden (CHF 25.-- Gebühren und CHF 25.-- Depot). Bei der Rückgabe beider Nummern wird das Depot zurückerstattet. |
Seit dem 1. März 2010 können Pässe nur noch direkt bei Passbüro in Liestal bestellt werden. Detailinformationen finden Sie unter Dienstleistungen – Passbestellung. |
Zweckdienliche Adressen: Telefonisch über 0848 86 80 86 oder Swisscom Directory, Morgenstr. 13B, 3050 Bern, mit dem Begehren, dass Ihre Adresse für den Verkauf gesperrt werde. Sie erhalten dann in der nächsten Ausgabe des Telefonbuches das begehrte ("wünscht weder Werbesendungen noch Werbeanrufe"). Ihre Poststelle mit dem Begehren, dass Ihre Adresse für den Verkauf gesperrt werde. Den SDV Schweizerischer Direktmarketing Verband, Robinsonliste, Postfach, 6343 Rotkreuz, E-Mail: robinsonliste@dmverband.ch (Fax 041 798 19 99), mit dem Begehren, Sie auf die "Robinsonliste" zu setzen und Ihren Wunsch auf Verzicht auf Direktwerbung an die SDV-Mitglieder weiterzuleiten. |
Bringen Sie bitte Ihren Ausländerausweis, eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses und zwei aktuelle Passfotos am Schalter der Einwohnerdienste vorbei oder senden Sie die oben aufgeführten Unterlagen direkt an folgende Adresse: Amt für Migration, Parkstrasse 3, 4402 Frenkendorf |