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Inhalt

Wahlen und Abstimmungen

Informationen

Datum
3. März 2013
Lokalität
Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24
Beschreibung
Weitere Infos folgen zu gegebener Zeit.

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Familienpolitik

Angenommen
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung
Der neue Verfassungsartikel verpflichtet Bund und Kantone, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung zu fördern. Bundesrat und Parlament empfehlen, der Verfassungsänderung zuzustimmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,64 %
1'947
Nein-Stimmen 42,36 %
1'431
Leer
55
Stimmberechtigte
7'220
Stimmbeteiligung
48.97%
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Die Initiative will bei börsenkotierten Unternehmen den Einfluss der Aktionärinnen und Aktionäre auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung stärken. Dadurch sollen missbräuchlich überhöhte Vergütungen verhindert werden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,06 %
1'981
Nein-Stimmen 41,94 %
1'431
Leer
57
Stimmberechtigte
7'220
Stimmbeteiligung
48.97%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Änderung des Raumplanungsgesetzes

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Die Änderung des Raumplanungsgesetzes will zu grosse Bauzonen verkleinern und damit die Zersiedelung in der Schweiz bremsen. Sie ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Gegen die Gesetzesrevision wurde das Referendum ergriffen. Falls sie abgelehnt wird, kommt die Landschaftsinitiative zur Abstimmung.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 72,00 %
2'425
Nein-Stimmen 28,00 %
943
Leer
63
Stimmberechtigte
7'220
Stimmbeteiligung
48.97%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Kantonale Vorlagen

Nichtformulierte Volksinitiative "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen", Gegenvorschlag des Regierungsrates

Angenommen
Ergebnis
Initiative angenommen
Beschreibung
Der Regierungsrat will sich gemäss Entlastungspaket 12/15 von
Wildenstein (Schloss und Hofgut) und Schloss Bottmingen trennen, um
die hohen laufenden Unterhaltskosten einzusparen. Der Landrat hat sich
im März 2012 damit einverstanden erklärt, aber gewisse einschränkende
Auflagen damit verbunden. Die nichtformulierte Volksinitiative will eine
Übertragung der Schlösser und des Hofguts auf Drittparteien verhindern,
insbesondere auch eine Separierung des Schloss Wildenstein vom
Hofgut Wildenstein. Die Regierung konnte nun eine Lösung aushandeln, bei welcher die Basellandschaftliche Kantonalbank für den Unterhalt des
Schloss Wildenstein 10 Mio. Franken zur Verfügung stellt, die Christoph
Merian Stiftung für das Hofgut Wildenstein die jährlichen Betriebsdefizite
deckt und die erforderlichen Investitionen übernimmt. Diese Lösung,
welche auch den Zugang der Öffentlichkeit zu den Schlössern im Sinne
der Initianten sichert, kann nur realisiert werden, wenn die Initiative
abgelehnt und der vom Landrat mitgetragene Gegenvorschlag angenommen
wird. Die Annahme des Gegenvorschlags führt nicht nur zur
gewünschten Entlastung des Staatshaushalts, sondern schafft auch für
Schloss Bottmingen eine gute Ausgangslage bei der Suche nach einer
Lösung.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,21 %
1'984
Nein-Stimmen 37,79 %
1'205
Leer
89
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 49,88 %
1'517
Nein-Stimmen 50,12 %
1'524
Leer
237

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 56,36 %
1'643
Gegenvorschlag 43,64 %
1'272
Leer
363
Stimmberechtigte
7'220
Stimmbeteiligung
48.97%
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Änderung der Kantonsverfassung - Erhebung Gasttaxe

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Mit der Erhebung einer Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende
Gäste finanziert werden, welche das Baselbiet als Tourismusstandort
attraktiver machen. Es ist vorgesehen, einen Teil des Reinertrags der
Taxe über die Gratis-Abgabe eines regionalen Mobility-Tickets für den
öffentlichen Verkehr und weiterer Vergünstigungen unmittelbar den
Gästen zugute kommen zu lassen.
Die Gasttaxe wird von den erhebungspflichtigen Betreibern der gewerblichen
Beherbergungsbetriebe des Baselbiets eingezogen, aber von den
Gästen bezahlt. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei
Franken fünfzig festgelegt.
Da nur wenige Klein- und mittelgrosse Betriebe erhebungspflichtig sein
werden, ist der administrative Aufwand für die Erhebung der Taxe gering.
Mit der Auslagerung der Verwaltung an den Verein «Baselland Tourismus
» kann die Taxe wirksam und kostengünstig erhoben werden. Die
Erhebung der Gasttaxe verursacht für den Kanton keine zusätzlichen
budgetrelevanten Ausgaben. Die Gastabgabe wird im Kanton Basel-
Landschaft hingegen als Steuer betrachtet. Gemäss § 131 Absatz 2 der
Kantonsverfassung erfordert die Erhebung neuer Steuern eine Verfassungsänderung
und damit verbunden eine Volksabstimmung sowie die
Gewährleistungen durch die Bundesversammlung.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 73,01 %
2'253
Nein-Stimmen 26,99 %
833
Leer
185
Stimmberechtigte
7'220
Stimmbeteiligung
48.97%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Kantonale Wahlen

Ersatzwahl Regierungsrat

Ergebnis

NameParteiStimmenGewählt
Gerhard SchafrothGLP211Nein
Thomas WeberSVP1224Nein
Eric NussbaumerSP1263Nein
andere 39 
Ebene
Kanton
Art
Exekutive