Rechtlich gesehen gilt der Auftrag zur Integration erst dann, wenn klar ist, dass Asylsuchende in der Schweiz bleiben können, in der Regel als anerkannter Flüchtling. Praktisch gesehen beginnt die Integration von Menschen anderer Kulturen jedoch in jenem Augenblick, in dem sie die Schweiz betreten. So erhalten auch Menschen, die auf ihren Asylentscheid warten, minimale Hilfe durch die Sozialberatung Oberwil.
Bei der Integration von ausländischen Personen geht die Sozialberatung Oberwil einen Weg zwischen der Anerkennung anderer Kulturen und der Assimilation an grundlegende Werte unseres Landes. Dabei wird versucht, jenes Mass an Zusammenhalt und Übereinstimmung herzustellen, das Staat und Gesellschaft vor dem Auseinanderbrechen bewahrt. Das Gesetz nennt als Ziel der Integration „die chancengleiche Teilhabe der ausländischen Bevölkerung an der schweizerischen Gesellschaft“*.
in der Respektierung der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung Unterstützung durch Sozialberatung
- Die Sozialberatung erklärt der Klientel unsere Gesetze, die administrativen Wege, Werte und Normen der Schweiz. Dabei hat sie oft eine beratende, stellvertretende und vermittelnde Funktion, wie auch manchmal eine kontrollierende.
- Sie berät und unterstützt die zweite Generation.
- Sie hilft bei der Administration für die Einwanderer, welche oft sehr aufwändig ist und durch die Sprachschwierigkeiten nicht verstanden wird.
im Erlernen der am Wohnort gesprochenen Landessprache
- Die Sozialberatung finanziert Deutschkurse. Oberwil bietet zudem selber einen Deutschkurs für Migrantinnen an.
in der Auseinandersetzung mit den Lebensbedingungen in der Schweiz;
- Die Sozialberatung erbringt Leistungen zur Existenzsicherung und zum Erhalt der psychischen und physischen Gesundheit.
- Sie berät und begleitet die Klientel zu allen erdenklichen Themen. Die Sozialberatung dient den Migrantinnen und Migranten sowie auch Behörden, Vermietern oder Bildungsinstituten bei Problemen oft als erste Anlaufstelle.
im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung.
- Die Sozialberatung vermittelt Arbeitsintegrationsprogramme und hilft bei der Arbeitssuche.
- Sie versucht bei Asylsuchenden die Motivation aufrechtzuerhalten und ein Abfallen in Resignation, Rückzug oder sogar Kriminalität zu verhindern.
- Sie lässt bei psychischen oder physischen Schwierigkeiten Abklärungen einleiten.
- Sie reduziert die finanzielle Unterstützung, wenn sich die Klientel unwillig zeigt, zumutbare Arbeit zu suchen oder anzunehmen.
- Sie unternimmt grosse Anstrengungen, damit die Kinder von Zugewanderten korrekt zur Schule gehen und sich damit die gleichen Chancen wie ihre einheimischen Altersgenossen erarbeiten können.
Integration erfordert, dass Zuwandernden eine Chance gegeben wird und dass Zuwandernde diese Chance auch ergreifen oder ergreifen können. Dazwischen bewegt sich die Sozialberatung. Für das Erfüllen dieser Aufgabe übernimmt der Bund die Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge in den ersten Jahren ihres Aufenthaltes in der Schweiz.
Zusätzliche Informationen sowie Angebote in Oberwil
- Sozialdienst der reformierten Kirche mit unterschiedlichen Angeboten
- Deutschkurs für Migrantinnen mit Kinderbetreuung, durchgeführt durch den kirchlichen Sozialdienst und die Gemeinde.
- Integrationsgruppe (in Aufbau)
- Zämme gohts besser – Dienstleistungsbörse Oberwil
- Wegbegleitung Leimental
*Die Informationen auf dieser Seite basieren auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Asylgesetz (AsylG) vom 26. Juni 1998 (Stand am 12. Dezember 2008).
- Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2009).
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländer (VIntA) vom 24. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2008).
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2009).