Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das oberste leitende, planende und vollziehende Organ (Exekutive) der Einwohnergemeinde.
Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Er sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgaben dauernd und zuverlässig wahrnimmt und die Gemeindeverwaltung die gesetzten Ziele auf zweckmässige Art und Weise verfolgt.
Jedes der sieben Mitglieder des Gemeinderates ist für bestimmte Geschäftsbereiche zuständig. Der Gemeinderat trifft sich in der Regel wöchentlich zu einer Sitzung und fasst und vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde.
Gewählt wird der Gemeinderat alle vier Jahre von den Stimmberechtigten durch Urnenwahl im Majorzsystem (Mehrheits-Wahlverfahren).
Hanspeter Ryser, Gemeindepräsident |
Präsidiales, Standort- und Wirtschaftsförderung |
Pascal Ryf, Vizepräsident |
Bauten und Raumplanung |
Urs Hänggi |
Bildung, Jugend und Familie |
Peter Thanei |
Tiefbau, Mobilität, Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung |
Alfred Binggeli |
Finanzen und Sicherheit |
Stefan Steinemann |
Soziales, Gesundheit und Alter |
Thomas Schmid |
Kultur, Freizeit, Sport und Gesellschaft |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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