Landeskirchen Die Schweiz anerkennt drei Religionsgemeinschaften als offizielle Staatskirchen. In der Schweiz wird die Trennung von Kirche und Staat gelebt. Trotzdem unterscheidet der Staat zwischen offiziell anerkannten Religionsgemeinschaften, die Landeskirchen, und anderen. Die Landeskirchen haben das Recht, Kirchensteuern zu erheben. Dafür unterliegen sie strengeren gesetzlichen Anforderungen bezüglich Transparenz und Organisation. Es handelt sich hierbei um die drei christlichen Gemeinschaften der römisch-katholischen, der evangelisch-reformierten sowie der christkatholischen Kirche. |
Kopfzeile
Kontakt
Adresse
Hauptstrasse 24, 4104 OberwilKontakt
- Telefon:061 405 44 44
- E-Mail:gemeinde@oberwil.ch
Öffnungszeiten
- MO, MI, Do, FR9.30 - 11.30 Uhr
- DI7.00 - 13.30 Uhr
- MO, MI13.30 - 16.30 Uhr
- DIgeschlossen
- DO13.30 - 18.30 Uhr
- FRgeschlossen
Die Telefonzentrale (061 405 44 44 ist jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr (Mo bis Mi) besetzt. Am Donnerstag bis 18.30 Uhr und am Freitag bis 16 Uhr.