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Abstimmungen und Ersatzwahl Zivilkreisgericht West

Informationen

Datum
25. November 2018
Lokalität
Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24

Eidgenössische Vorlagen

Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Die Sozialversicherungen sollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die es nötig haben. Heute wird allein aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen überprüft, ob jemand Anrecht auf eine Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden. Neu sind «verdeckte Beobachtungen» möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer Observation muss die betroffene Person informiert werden und kann sich vor Gericht wehren. Wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird, sind keine Observationen möglich. 

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Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 69,09 %
2'559
Nein-Stimmen 30,91 %
1'145
Leer
29
Stimmberechtigte
7'377
Stimmbeteiligung
52%
Ebene
Bund
Art
Antrag

Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Worum geht es?

Die Initiative will die Artikel 5 und 190 der Bundesverfassung (BV) ergänzen und einen neuen Artikel 56a einfügen. Im Einzelnen vorgesehen sind:

  1. Genereller Vorrang der Bundesverfassung gegenüber internationalen Verträgen ("Völkerrecht"), welche die Schweiz abgeschlossen hat. Ausgenommen sind zwingende Bestimmungen des Völkerrechts (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 4 BV.)
    (Zu den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts zählen etwa das Folter- und das Sklavereiverbot oder das Recht, nicht zweimal wegen derselben Sache bestraft zu werden.)
  2. Gerichte und Verwaltungsbehörden wenden einen internationalen Vertrag nicht mehr an, wenn er verfassungswidrig geworden ist. Ausgenommen sind Verträge, die beim Abschluss dem Referendum unterstanden (Art. 190 BV.)
  3. Im Fall eines "Widerspruchs" müssen die Behörden für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung sorgen. Gelingt dies in Verhandlungen mit den Vertragspartnern nicht, so muss der Vertrag "nötigenfalls" gekündigt werden (Art. 56a BV).
  4. Eine Übergangsbestimmung hält fest, dass diese Bestimmungen auch auf alle bereits bestehenden internationalen Verträge angewendet werden müssen.

Die Selbstbestimmungsinitiative schlägt also einen starren Mechanismus im Umgang mit einem Konflikt zwischen der Verfassung und einem internationalen Vertrag vor. Zu einem solchen Konflikt kann es zum Beispiel dann kommen, wenn die Stimmbevölkerung eine Volksinitiative annimmt, die in gewissen Punkten nicht mit einem abgeschlossenen Vertrag vereinbar ist.

Bisher ist die Schweiz mit einer solchen Situation stets pragmatisch umgegangen. Sie hat geschaut, wie das Anliegen der Stimmbevölkerung umgesetzt werden kann, ohne dass sie gleich vertragsbrüchig wird oder den internationalen Vertrag kündigen muss. Die Initiative schränkt diesen Spielraum ein. Bei einer Annahme der Initiative müsste die Schweiz jeden betroffenen Vertrag neu verhandeln und für eine Anpassung die Zustimmung der jeweiligen Verhandlungspartner bekommen – oder aber den Vertrag "nötigenfalls" kündigen.

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Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 32,99 %
1'225
Nein-Stimmen 67,01 %
2'488
Leer
29
Stimmberechtigte
7'377
Stimmbeteiligung
52%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Die Initiative wurde von der Interessengemeinschaft «Hornkuh» lanciert. Sie will die Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Die Haltung von Tieren mit Hörnern ist mit höheren Kosten verbunden, darum will die Initiative, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren die Hörner lassen, mit einem Beitrag unterstützt.

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Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,36 %
1'832
Nein-Stimmen 49,64 %
1'806
Leer
76
Stimmberechtigte
7'377
Stimmbeteiligung
52%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» («Prämien-Initiative») vom 22. Juni 2017

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Die SP Baselland hat die formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» mit 4'975 gültigen Unterschriften eingereicht. Personen von SP, JUSO, Grünen, EVP, CVP, Avenir Social und Caritas bilden das Initiativkomitee. Die Initiative fordert einen grundsätzlichen Systemwechsel: Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgeben müssen. Sonst wird die Prämie verbilligt.

Landrat und Regierungsrat sollen in Zukunft nicht mehr entscheiden, wer wie viel Prämienverbilligung erhält. Die Beiträge für erwachsene Versicherte würden verdoppelt und es würden auch Haushalte mit überdurchschnittlichen Einkommen unterstützt. Mit der Initiative würden die Staatsfinanzen mit zusätzlichen Kosten von 75 Millionen Franken pro Jahr belastet. Ohne Sparmassnahmen und ohne Steuererhöhungen müsste sich der Kanton mehr verschulden.

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Formulierung
Wollen Sie die formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» («Prämien-Initiative») vom 22. Juni 2017 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,69 %
1'375
Nein-Stimmen 60,31 %
2'089
Leer
72
Stimmberechtigte
7'377
Stimmbeteiligung
52%
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts (Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilkreisgerichte)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Mit der vorliegenden Verfassungsänderung wird die Zuständigkeit für die Wahlen der Zivilkreisgerichte vom Volk auf den Landrat übertragen. Damit wird ein Reformprozess fortgesetzt, der mit der «Strukturanalyse Gerichte BL» im Jahr 1993 eine kontinuierliche Entwicklung der Gerichte einleitete und mitunter zur Zusammenlegung der früheren Bezirksgerichte zu zwei Zivilkreisgerichten (Basel-Landschaft Ost und Basel-Landschaft West) führte. Die Übertragung der Wahlkompetenz auf den Landrat bildet den Abschluss dieser Reform.

Der Landrat hat diese Neuerung mit der Vorlage «Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts» am 17. Mai 2018 einstimmig angenommen. Die entsprechende Verfassungsänderung unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

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Formulierung
Wollen Sie die Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts (Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilkreisgerichte) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 87,44 %
2'763
Nein-Stimmen 12,56 %
397
Leer
287
Stimmberechtigte
7'377
Stimmbeteiligung
52%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom 28. Juni 2018 (Gegenvorschlag des Landrats zur zurückgezogenen formulierten Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten»)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet. Dieser wurde vom Landrat noch punktuell verändert. Er beinhaltet hauptsächlich eine Senkung der als Einkommen steuerbaren Eigenmietwerte von selbst genutzten Eigenheimen und zugleich eine Erhöhung der Pauschalabzüge für den Liegenschaftsunterhalt. Damit soll die durch einen Bundesgerichtsentscheid bewirkte Steuererhöhung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer wieder reduziert werden. Weil die Anliegen der Initiative mehrheitlich umgesetzt wurden, ist die Initiative zurückgezogen worden.

Die Umrechnungssätze für die Eigenmietwerte wurden unverändert aus der Initiative übernommen. Diese betragen 64 Prozent einer vergleichbaren Marktmiete, was als bundesrechtskonform beurteilt wird. Zudem werden die Pauschalabzüge für den Liegenschaftsunterhalt in vertretbarem Umfang erhöht: Es sind im Gegenvorschlag Ansätze von 20 Prozent und 25 Prozent vorgesehen, wie sie auch in anderen Kantonen anzutreffen sind.

Der Gegenvorschlag sieht eine kurze Rückwirkung auf den 1. Januar 2018 vor.

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Formulierung
Wollen Sie die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuernvom 28. Juni 2018 (Gegenvorschlag des Landrats zur zurückgezogenenformulierten Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung derWohnkosten») annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 84,50 %
2'824
Nein-Stimmen 15,50 %
518
Leer
159
Stimmberechtigte
7'377
Stimmbeteiligung
52%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Bezirkswahlen

Wahlen des Zivilkreisgerichts West

Ergebnis

Linder Andreas, FDP, 1242 Stimmen

Schwestermann Mark-Anthony, BDP, 440 Stimmen

Anzahl Stimmberechtigte
7'377
Stimmbeteiligung
52%
Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde