Abstimmungen und Ersatzwahl Zivilkreisgericht West
Informationen
- Datum
- 25. November 2018
- Lokalität
- Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24
Eidgenössische Vorlagen
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Die Sozialversicherungen sollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die es nötig haben. Heute wird allein aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen überprüft, ob jemand Anrecht auf eine Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden. Neu sind «verdeckte Beobachtungen» möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer Observation muss die betroffene Person informiert werden und kann sich vor Gericht wehren. Wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird, sind keine Observationen möglich.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
2'559
1'145
- Leer
- 29
- Stimmberechtigte
- 7'377
- Stimmbeteiligung
- 52%
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
Worum geht es?
Die Initiative will die Artikel 5 und 190 der Bundesverfassung (BV) ergänzen und einen neuen Artikel 56a einfügen. Im Einzelnen vorgesehen sind:
- Genereller Vorrang der Bundesverfassung gegenüber internationalen Verträgen ("Völkerrecht"), welche die Schweiz abgeschlossen hat. Ausgenommen sind zwingende Bestimmungen des Völkerrechts (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 4 BV.)
(Zu den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts zählen etwa das Folter- und das Sklavereiverbot oder das Recht, nicht zweimal wegen derselben Sache bestraft zu werden.) - Gerichte und Verwaltungsbehörden wenden einen internationalen Vertrag nicht mehr an, wenn er verfassungswidrig geworden ist. Ausgenommen sind Verträge, die beim Abschluss dem Referendum unterstanden (Art. 190 BV.)
- Im Fall eines "Widerspruchs" müssen die Behörden für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung sorgen. Gelingt dies in Verhandlungen mit den Vertragspartnern nicht, so muss der Vertrag "nötigenfalls" gekündigt werden (Art. 56a BV).
- Eine Übergangsbestimmung hält fest, dass diese Bestimmungen auch auf alle bereits bestehenden internationalen Verträge angewendet werden müssen.
Die Selbstbestimmungsinitiative schlägt also einen starren Mechanismus im Umgang mit einem Konflikt zwischen der Verfassung und einem internationalen Vertrag vor. Zu einem solchen Konflikt kann es zum Beispiel dann kommen, wenn die Stimmbevölkerung eine Volksinitiative annimmt, die in gewissen Punkten nicht mit einem abgeschlossenen Vertrag vereinbar ist.
Bisher ist die Schweiz mit einer solchen Situation stets pragmatisch umgegangen. Sie hat geschaut, wie das Anliegen der Stimmbevölkerung umgesetzt werden kann, ohne dass sie gleich vertragsbrüchig wird oder den internationalen Vertrag kündigen muss. Die Initiative schränkt diesen Spielraum ein. Bei einer Annahme der Initiative müsste die Schweiz jeden betroffenen Vertrag neu verhandeln und für eine Anpassung die Zustimmung der jeweiligen Verhandlungspartner bekommen – oder aber den Vertrag "nötigenfalls" kündigen.
- Genereller Vorrang der Bundesverfassung gegenüber internationalen Verträgen ("Völkerrecht"), welche die Schweiz abgeschlossen hat. Ausgenommen sind zwingende Bestimmungen des Völkerrechts (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 4 BV.)
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'225
2'488
- Leer
- 29
- Stimmberechtigte
- 7'377
- Stimmbeteiligung
- 52%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Die Initiative wurde von der Interessengemeinschaft «Hornkuh» lanciert. Sie will die Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Die Haltung von Tieren mit Hörnern ist mit höheren Kosten verbunden, darum will die Initiative, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren die Hörner lassen, mit einem Beitrag unterstützt.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'832
1'806
- Leer
- 76
- Stimmberechtigte
- 7'377
- Stimmbeteiligung
- 52%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Kantonale Vorlagen
Formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» («Prämien-Initiative») vom 22. Juni 2017
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
Die SP Baselland hat die formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» mit 4'975 gültigen Unterschriften eingereicht. Personen von SP, JUSO, Grünen, EVP, CVP, Avenir Social und Caritas bilden das Initiativkomitee. Die Initiative fordert einen grundsätzlichen Systemwechsel: Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgeben müssen. Sonst wird die Prämie verbilligt.
Landrat und Regierungsrat sollen in Zukunft nicht mehr entscheiden, wer wie viel Prämienverbilligung erhält. Die Beiträge für erwachsene Versicherte würden verdoppelt und es würden auch Haushalte mit überdurchschnittlichen Einkommen unterstützt. Mit der Initiative würden die Staatsfinanzen mit zusätzlichen Kosten von 75 Millionen Franken pro Jahr belastet. Ohne Sparmassnahmen und ohne Steuererhöhungen müsste sich der Kanton mehr verschulden.
- Formulierung
- Wollen Sie die formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» («Prämien-Initiative») vom 22. Juni 2017 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'375
2'089
- Leer
- 72
- Stimmberechtigte
- 7'377
- Stimmbeteiligung
- 52%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts (Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilkreisgerichte)
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Mit der vorliegenden Verfassungsänderung wird die Zuständigkeit für die Wahlen der Zivilkreisgerichte vom Volk auf den Landrat übertragen. Damit wird ein Reformprozess fortgesetzt, der mit der «Strukturanalyse Gerichte BL» im Jahr 1993 eine kontinuierliche Entwicklung der Gerichte einleitete und mitunter zur Zusammenlegung der früheren Bezirksgerichte zu zwei Zivilkreisgerichten (Basel-Landschaft Ost und Basel-Landschaft West) führte. Die Übertragung der Wahlkompetenz auf den Landrat bildet den Abschluss dieser Reform.
Der Landrat hat diese Neuerung mit der Vorlage «Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts» am 17. Mai 2018 einstimmig angenommen. Die entsprechende Verfassungsänderung unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.
- Formulierung
- Wollen Sie die Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts (Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilkreisgerichte) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
2'763
397
- Leer
- 287
- Stimmberechtigte
- 7'377
- Stimmbeteiligung
- 52%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom 28. Juni 2018 (Gegenvorschlag des Landrats zur zurückgezogenen formulierten Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten»)
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet. Dieser wurde vom Landrat noch punktuell verändert. Er beinhaltet hauptsächlich eine Senkung der als Einkommen steuerbaren Eigenmietwerte von selbst genutzten Eigenheimen und zugleich eine Erhöhung der Pauschalabzüge für den Liegenschaftsunterhalt. Damit soll die durch einen Bundesgerichtsentscheid bewirkte Steuererhöhung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer wieder reduziert werden. Weil die Anliegen der Initiative mehrheitlich umgesetzt wurden, ist die Initiative zurückgezogen worden.
Die Umrechnungssätze für die Eigenmietwerte wurden unverändert aus der Initiative übernommen. Diese betragen 64 Prozent einer vergleichbaren Marktmiete, was als bundesrechtskonform beurteilt wird. Zudem werden die Pauschalabzüge für den Liegenschaftsunterhalt in vertretbarem Umfang erhöht: Es sind im Gegenvorschlag Ansätze von 20 Prozent und 25 Prozent vorgesehen, wie sie auch in anderen Kantonen anzutreffen sind.
Der Gegenvorschlag sieht eine kurze Rückwirkung auf den 1. Januar 2018 vor.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuernvom 28. Juni 2018 (Gegenvorschlag des Landrats zur zurückgezogenenformulierten Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung derWohnkosten») annehmen?
Vorlagen
Vorlage
2'824
518
- Leer
- 159
- Stimmberechtigte
- 7'377
- Stimmbeteiligung
- 52%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bezirkswahlen
Wahlen des Zivilkreisgerichts West
Ergebnis
Linder Andreas, FDP, 1242 Stimmen
Schwestermann Mark-Anthony, BDP, 440 Stimmen
- Anzahl Stimmberechtigte
- 7'377
- Stimmbeteiligung
- 52%
- Ebene
- Bezirk
- Art
- andere Behörde