Abstimmungen
Informationen
- Datum
- 19. Mai 2019
- Lokalität
- Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24
Eidgenössische Vorlagen
Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Für den Wohlstand unseres Landes sind eine international wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung und eine verlässliche Altersvorsorge zwei wichtige Grundpfeiler. In
beiden Bereichen sind Reformen dringend notwendig: Die Unternehmensbesteuerung muss angepasst werden, um unter veränderten internationalen Bedingungen attraktiv zu bleiben.
Die AHV braucht zusätzliche Mittel, um die steigende Anzahl Renten bezahlen zu können.
Bundesrat und Parlament wollen ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten leisten. Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen grundsätzlich die gleichen Besteuerungsregeln. Investitionen in Forschung und Entwicklung werden dabei steuerlich gefördert. Die Kantone erhalten vom Bund zusätzliches Geld, um die Vorlage nach ihren Bedürfnissen umzusetzen und mögliche Auswirkungen auf Städte und Gemeinden abzufedern. Viele Kantone wollen die Unternehmenssteuern senken, um attraktiv zu bleiben. Diese Steuersenkungen sind nicht Teil dieser Vorlage, hängen aber mit ihr zusammen. Die steuerlichen Massnahmen von Bund und Kantonen führen kurzfristig zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich. Gleichzeitig erhält die AHV pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
2'188
995
- Leer
- 47
- Stimmberechtigte
- 7'342
- Stimmbeteiligung
- 45.3%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Änderung der EU-Waffenrichtlinie
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Das Schweizer Waffenrecht hat, wie auch dasjenige der EU, zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die EU hat ihre Waffenrichtlinie 2017 geändert. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staaten will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie umsetzen. Gegen die Vorlage hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Bei einem Nein endet die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch – es sei denn, die anderen Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.
Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert. Die Schweizer Polizei erfährt so einfacher, wem im Ausland aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert wurde.
Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen. Sturmgewehre können jedoch weiter direkt von der Armee übernommen werden.
Auch die übrigen Bestimmungen sind so ausgestaltet, dass das traditionelle Schweizer Schiesswesen beibehalten werden kann.- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2018 6085) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
2'284
945
- Leer
- 16
- Stimmberechtigte
- 7'342
- Stimmbeteiligung
- 45.3%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Kantonale Vorlagen
«Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!»
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
Die formulierte Gesetzesinitiative verlangt, dass Kanton und Gemeinden genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um die Qualität der Schulbildung nachhaltig zu garantieren. Weiter hält die Initiative fest, nach welchen neuen Regeln künftige Einsparungen vorzunehmen sind. Dazu wird ein kaskadierter Massnahmenkatalog definiert: Bei allfälligen Einsparungen im Bildungsbereich müsste zunächst auf neue «überkantonale ildungsprojekte»
verzichtet und laufende «überkantonale Bildungsprojekte» müssten überprüft werden. Danach sind mindestens 3 Prozent des verbleibenden Betrags in der Bildungsverwaltung einzusparen. Das restliche Sparvolumen wäre durch alle Schulstufen im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Kostensteigerung in den letzten 5 Jahren zu erbringen.
Der Landrat und der Regierungsrat lehnen die formulierte Gesetzesinitiative ohne Gegenvorschlag ab.
Regierungsrat und Landrat setzen sich für ein hochwertiges und anpassungsfähiges Bildungswesen ein. Dafür braucht es keine neuen, starren «Sparregeln». Diese «Sparregeln» würden nicht nur den Handlungsspielraum des Kantons, sondern auch der Gemeinden einschränken. Sie sind nicht zielführend und verbauen den Blick auf das Bildungswesen als Ganzes.
- Formulierung
- Wollen Sie die Formulierte Gesetzesinitiative «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!» vom 22. Juni 2017 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
712
2'239
- Leer
- 101
- Stimmberechtigte
- 7'342
- Stimmbeteiligung
- 45.3%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
«Stopp dem Abbau an öffentlichen Schulen!»
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
Die formulierte Gesetzesinitiative verlangt, dass künftig eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landrats erforderlich ist, um bestimmte Eckwerte im Bildungsbereich zu verändern. Das heisst, ohne das Erreichen dieser 2/3-Mehrheit könnten
– die Richt- und Höchstzahlen für Klassengrössen nicht erhöht werden,
– die «Gesamtzahl der Lektionen der handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächer pro Schulstufe» nicht gesenkt werden,
– die «individuelle Vor- und Nachbereitungszeit pro Lektion» der Lehrpersonen
nicht gekürzt werden,
– keine zusätzlichen Ausnahmen von Unentgeltlichkeit des Schulbetriebs vom Landrat beschlossen und auf die Erziehungsberechtigten übertragen werden.
Der Landrat (mit 54:10 Stimmen bei 12 Enthaltungen) und der Regierungsrat lehnen die Gesetzesinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Mit der Umsetzung der Initiative würden im Bildungsbereich neue starre und unzweckmässige Vorschriften eingeführt, die bisher in keinem anderen Aufgabenbereich des Kantons gelten.
Einzelne Bildungsbereiche sollen im Vergleich zu anderen Bildungsbereichen, aber auch zu anderen staatlichen Aufgaben wie Gesundheit, Sicherheit oder Soziales, nicht bevorzugt behandelt und geschützt werden. In keinem anderen Bereich des Kantons gilt eine Sonderregelung mit 2/3-Mehrheit des Landrats.
Die Umsetzung der Initiative würde die Handlungsfähigkeit und die Gestaltungsspielräume
von Landrat, Regierungsrat und Bildungsrat im Bildungsbereich erheblich einschränken. Die Aufteilung der Zuständigkeit für die Stundentafel auf Bildungsrat und Landrat würde eine stimmige Beschlussfassung gefährden und die Weiterentwicklung erschweren.
Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würden die Entscheidungsmöglichkeiten verringert, da eine Vorlage nur beim Erreichen einer 2/3-Mehrheit im Landrat vor das Volk käme.
- Formulierung
- Wollen Sie die Formulierte Gesetzesinitiative «Stopp dem Abbau an öffentlichen Schulen!» vom 22. Juni 2017 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
743
2'212
- Leer
- 98
- Stimmberechtigte
- 7'342
- Stimmbeteiligung
- 45.3%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative