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Feuerwerk

26. Juli 2024

Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberwil §12 Abs.1 nur an der Bundesfeier am 31. Juli und 1. August sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet. Wer gegen diese Bestimmung verstösst, kann mit einer Geldbusse bis zu 5‘000 Franken bestraft werden.

Bitte nehmen Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auch auf die Nachbarschaft und die Umwelt gebührend Rücksicht. Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden, und die auf der Verpackung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.

Feuerwerkverbot