Inkraftsetzung des teilrevidierten Steuerreglements
An der Gemeindeversammlung vom 24. Oktober 2024 wurde der Teilrevision des Steuerreglements zugestimmt. Die Finanz- und Kirchendirektion hat am 5. Dezember 2024 entschieden, dass die Teilrevision des Steuerreglements genehmigt und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt wird.