Inkraftsetzung des teilrevidierten Reglements über den Kulturfonds
An der Gemeindeversammlung vom 24. Oktober 2024 wurde der Teilrevision des Reglements über den Kulturfonds zugestimmt. Nach der Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion wird die Teilrevision vom Gemeinderat auf den 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt.