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Projektablauf

Projektablauf Ortsplanungsrevision Oberwil 

Der Prozess der Ortsplanungsrevision richtet sich nach dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG).

Die Revision der Ortsplanung gliedert sich im Wesentlichen in drei Phasen: In der ersten Phase (November 2019 bis Februar 2020) erfolgten Vorbereitungs- und Analysearbeiten. Die zweite Phase (Februar 2020 bis April 2024) beinhaltet die Entwürfe des Zonenplans sowie des Zonenreglements Siedlung), die kantonale Vorprüfung der Entwürfe und deren Überarbeitung.
Im anschliessenden formellen Verfahren (2024 bis 2025) werden die erarbeiteten Entwürfe der Bevölkerung zur Mitwirkung (Mai und Juni 2024) vorgelegt, dann überarbeitet und von der Gemeindeversammlung beschlossen. Danach erfolgt die öffentliche Auflage der Unterlagen (ca. Frühling 2025). Schliesslich wird die Revision dem Kanton zur Genehmigung eingereicht (ca. Ende 2025).

 

Projektstart

Der Gemeinderat gibt im November 2019 den Startschuss für die Revision des bestehenden Zonenplans «Siedlung und Dorfkern» sowie des Zonenreglements Siedlung (rechtskräftig seit 1994). Die Gemeinde Oberwil beauftragt die Metron Raumentwicklung AG mit der fachlichen Erarbeitung der Revision.

November 2019
 

Entwurf «Zonenplan und Zonenreglement Siedlung»

Zusammen mit den externen Fachleuten entwirft die Gemeinde den neuen Zonenplan und das Zonenreglement Siedlung. Im April 2021 gibt der Gemeinderat von Oberwil die Entwürfe frei für die Vorprüfung durch den Kanton. Aufgrund der Rückmeldungen des Kantons werden die Entwürfe weiter überarbeitet.

Februar 2020 bis April 2024
 

Entwurf Reglement Mehrwertabgabe

Aufgrund der Rückmeldungen aus der kantonalen Vorprüfung erarbeitet die Gemeinde zusammen mit externen Fachplanern separat ein «Reglement über die Mehrwertabgaben der Gemeinde Oberwil». Vorgeschlagen wird eine Mehrwertabgabe, wenn Grundeigentümer dank neuer Nutzungsmöglichkeiten von erheblichen Steigerungen des Bodenwerts profitieren. Der Reglementsentwurf wird 2023 vom Kanton vorgeprüft und mit wenigen Änderungen gutgeheissen.

Oktober 2021 bis Ende 2023
 

Erster Beschluss über Reglement Mehrwertabgabe

Der Entwurf des Reglements für die kommunale Mehrwertabgabe wird veröffentlicht. Die Gemeindeversammlung entscheidet am 14. März 2024, dass das Reglement aufgrund von offenen Fragen noch nicht gutgeheissen wird. Sie beschliesst die Rückweisung des Geschäfts an den Gemeinderat. Dieser beschliesst, das Geschäft ruhen zu lassen, bis der Kanton Basel-Landschaft sein kantonales «Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten» revidiert haben wird.

Januar 2024 bis 14. März 2024
 

Information und Mitwirkung «Zonenplan und Zonenreglement Siedlung»

Im Mai und Juni 2024 erfolgt die formelle Mitwirkung: Die Bevölkerung hat während 60 Tagen die Möglichkeit, sich zu den Entwürfen der Ortsplanungsrevision zu äussern. Als Auftakt zur Mitwirkung findet am 7. Mai 2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der die Gemeinde die geplante Zonenplanung im Siedlungsbereich vorstellt. Im Spätsommer werden die Ergebnisse der Mitwirkung ausgewertet und fliessen in die neuerliche Überarbeitung der Entwürfe ein.

Mai bis ca. Oktober 2024
 

Beschluss Gemeindeversammlung «Zonenplan/Zonenreglement Siedlung»

Frühestens Ende 2024 kann die Revision der Zonenplanung Siedlung in der Gemeindeversammlung behandelt und beschlossen werden. Die Bevölkerung wird vorab detailliert über die Inhalte informiert.

Ab Dezember 2024
 

Öffentliche Auflage «Zonenplan und Zonenreglement Siedlung»

Die öffentliche Auflage der revidierten Ortsplanung ist für März/April 2025 geplant. Sie startet mit einer Informationsveranstaltung, an der sich die Bevölkerung über die Inhalte orientieren kann.

Ab Frühjahr 2025
 

Genehmigungsantrag «Zonenplan und Zonenreglement Siedlung»

Ab Herbst 2025 ist der Genehmigungsprozess der Ortsplanung durch den Regierungsrat vorgesehen.

Ab Herbst 2025