Bereich Finanzen
Der Bereich Finanzen ist verantwortlich für einen effektiven und effizienten Ablauf sämtlicher Finanztransaktionen und setzt sich zusammen aus den drei Abteilungen
- Finanz- und Rechnungswesen
- Steuern
- Informatik
Als Teil der Finanzen verantwortet die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen das gesamte Kreditoren- und Debitorenwesen der Gemeinde inkl. Mahnungen, Betreibungen und Verlustscheinbewirtschaftung. Im Weiteren ist sie zuständig für das Katasterwesen, die Administration der Werke GGA, Wasser und Abwasser, die Kinder- und Jugendzahnpflege sowie die Verfügung der Sozialbeiträge.
Die Abteilung Steuern übernimmt die Veranlagung der Steuerpflichten von unselbständig Erwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen der Gemeinde Oberwil und verschickt die Steuerrechnungen an diese.
Dem Bereich Finanzen ist ebenso die Informatik der Gemeinde zugeteilt. Diese ist zuständig für die Bereitstellung und Erneuerung der internen Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) der Gemeinde Oberwil. Zusammen mit externen Dienstleistern wird der Betrieb und Unterhalt (Support) von ICT-Services gewährleistet.
Elektronische Rechnung (E-Rechnung)
Statt per Post können wir Ihnen Rechnungen als E-Rechnung übermitteln: diese werden Ihnen elektronisch zugestellt und direkt in Ihrem Finanzportal angezeigt. Das Abtippen von Kontonummern, Referenznummern und Rechnungsbeträgen entfällt. Mit der E-Rechnung behalten Sie stets die volle Kontrolle (keine Direktbelastungen). Die Rechnungen werden geschützt übermittelt, und bei einer Beanstandung können Sie eine E-Rechnung per Mausklick ablehnen. Sie bestimmen also, ob und wann eine E-Rechnung bezahlt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zukünftig alle Rechnungen der Gemeinde Oberwil als E-Rechnung erhalten, auch die Gemeindesteuern. Mahnungen und andere Korrespondenz werden weiterhin per Post zugestellt.
Für die Zustellung von E-Rechnungen können sich nur natürliche Personen registrieren lassen, für Juristische Personen ist dies nicht möglich. Es können sich nur Einzelpersonen für die E-Rechnung anmelden. Bei Ehepaaren oder registrierten Partnerschaften benötigen wir deshalb für eine korrekte Zuweisung die Anmeldung des Ehemanns bzw. des führenden Partners/der führenden Partnerin.
Öffnungszeiten
siehe Öffnungszeiten
Der berufstätigen Bevölkerung wird ausserdem die Möglichkeit geboten, nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten Termine auf der Verwaltung wahrzunehmen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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