Bekämpfung des Japankäfers
Durch das Auffinden von einzelnen Japankäfern ausserhalb des anfänglich ausgeschiedenen Gebietes sind die Behörden gezwungen, Befallsherd- und Pufferzonen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Bitte beachten Sie die Übersichtskarte:
Es ist nicht auszuschliessen, dass diese Zonen bei weiteren Funden nochmals angepasst werden müssen. Oberwil befindet sich in der Pufferzone.
Kantonale Anordnungen
Um die Ausbreitung des Japankäfers einzudämmen, gelten folgende kantonalen Anordnungen:
- Ab sofort bis zum 30. September 2024 ist es verboten, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege, Grünmaterial, Kompost und Komposterde aus der Pufferzone in nicht befallene Gebiete zu transportieren, ebenso die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde.
Die Pufferzone ist auf der Karte orange gekennzeichnet. Der Transport von der Pufferzone in die Befallszone (rot) ist gestattet.
Vom Verbot ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher (Netz mit Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird.
Die Grünabfuhr findet wie gewohnt statt.
Bitte verwenden Sie Häckselgut wenn immer möglich im eigenen Garten
Meldung eines verdächtigen Käfers
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein. Schicken Sie die Informationen umgehend an den kantonalen Pflanzenschutzdienst BL:
Eleonor Fiechter, eleonor.fiechter@bl.ch
Warum sind die Massnahmen so wichtig?
Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen land-wirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat.
Beim Japankäfer handelt es sich um einen Pflanzenschädling, seine Gefährlichkeit gründet in den Schäden an Pflanzen und Kulturen, er ist weder für Mensch noch für Tiere eine direkte Gefahr.
Weitere Infos zum Japankäfer finden Sie auf der Website des Kantons Basellandschaft.
Die Japankäfer-Hotline steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle für Käferfunde unter
folgender Nummer zur Verfügung: 061 267 64 00.