Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Leimental Seit 1. Januar 2013 wird das Vormundschaftswesen im Leimental von einer regionalen Behörde abgedeckt, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Leimental. Die Gemeinde Oberwil übernimmt im Auftrag der KESB sozialdienstliche Abklärungen sowie Vormundschaftsmandate.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier. Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:
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