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Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege

Dieses Reglement enthält die ergänzenden kommunalen Bestimmungen zum kantonalen Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz.

Die Kinder- und Jugendzahnpflege umfasst die in der Gemeinde wohnhaften Kinder und Jugendlichen ab Eintritt in den Kindergarten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Informationen

Datum
11. Dezember 2003

Dokumente

Name
REG_1.7_Kinder- und Jugendzahnpflege_neu.pdf (PDF, 17.64 kB) Download 0 REG_1.7_Kinder- und Jugendzahnpflege_neu.pdf

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