Steuern
Die Abteilung Steuern veranlagt die unselbständig erwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen der Gemeinde Oberwil. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung sorgen für eine richtige und gleichmässige Anwendung des Steuergesetzes.
Die Veranlagung der selbständigen Steuerpflichtigen und juristischen Personen erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung Liestal.
Unselbständig erwerbende Personen:
Ueli Schöpfer | A - Dat |
Esther Dahinden | De - Kleinh |
Pascal Neidhart | Klen - Riggio |
Astrid Dürig | Rik - Zz |
Elisabeth Dold |
Administration Steuern |
Steuerauskünfte werden nur an die Betroffenen selbst, an Bevollmächtigte und an Amtsstellen erteilt.
Öffnungszeiten
siehe Öffnungszeiten
Der berufstätigen Bevölkerung wird ausserdem die Möglichkeit geboten, nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten Termine auf der Verwaltung wahrzunehmen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch, Link «Fristerstreckung für Privatperson», online beantragt werden. |
Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in den beigelegten braunen Umschlag stecken, sie frankieren und per Post senden oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder am Empfang abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass alle dafür vorgesehenen Blätter und Formulare unterschrieben sind und dass Sie unsere Formulare mit einreichen (E-Tax Bogen A3, Ausdruck der Steuererklärung sowie sämtlichen Belege). |
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Fristverlängerung benötigen. Wir geben Ihnen auch gerne Auskunft zu den Einreichfristen. |
Steuerpflichtige im Kanton Basel-Landschaft können ihre Steuererklärung ab Februar 2023 mit E-Tax BL komplett online ausfüllen und einreichen. E-Tax BL ersetzt die bisherige Steuerdeklarationslösung EasyTax. Die neue Steuerdeklarationslösung E-Tax BL steht im Februar 2023 für das Steuerjahr 2022 erstmalig zur Verfügung. Sie finden die jeweils aktuellste Version auf der Webseite des Kantons unter dem Link http://etax.bl.ch/. Mit E-Tax BL können alle ihre Steuererklärung neu vollelektronisch im Internet ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Belegen unterschriftsfrei einreichen. Die erforderlichen Belege, die mit der Steuererklärung einzureichen sind, werden elektronisch mitgeschickt. Mit Hilfe einer Scan-App auf dem Smartphone werden die Steuerbelege schnell und unkompliziert fotografiert, hochgeladen und mit der Steuererklärung verknüpft. Der Regierungsrat hat sich mit E-Tax BL für eine webbasierte Standard-Lösung der Firma Ringler Informatik AG entschieden. Damit setzt der Kanton auf eine bewährte und barrierefreie Steuerdeklarationslösung, die schon in verschiedenen Kantonen eingesetzt wird und die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Wer eine Frage zum Steuersystem hat – zum Beispiel zu einem Steuerabzug, findet bei der Steuerverwaltung und den Gemeindesteuerämtern die gewünschte Unterstützung. Sie finden die Gemeindesteuerämter auf der Webseite des Kantons unter dem Link:
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