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Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörde und der beratenden Kommissionen

16. Oktober 2024

Die laufende Amtsperiode der Sozialhilfebehörde und der ständig beratenden Kommissionen endet am 31. Dezember 2024. Am 25. November 2024 werden deshalb die folgenden Gremien für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31.Dezember 2028 neu gewählt:

Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, welche nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die Sozialhilfe hat zur Aufgabe, persönlicher Hilfsbedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen zu lindern oder zu beheben sowie die Selbständigkeit und die Selbsthilfe zu erhalten und zu fördern. Vorbereitet und umgesetzt werden die Entscheide der Sozialhilfebehörde durch den Sozialdienst der Gemeinde Oberwil, der die persönliche und finanzielle Situation der Unterstützungssuchenden abklärt und der Sozialhilfebehörde Antrag stellt und Bericht erstattet. Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern. Der Gemeinderat/die Gemeinderätin aus dem Bereich Soziales, Gesundheit, Alter gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an. Die vier weiteren Mitglieder der Sozialhilfebehörde werden neu durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat gemeinsam gewählt.

Bau-, Planungs- und Verkehrskommission

Die Bau-, Planungs- und Verkehrskommission berät und unterstützt den Gemeinderat in
Bau-, Verkehrs- und Planungsfragen sowie in wasser- und abwassertechnischen Belangen. In den Aufgabenbereich fallen insbesondere die Prüfung von Bau- und Reklamegesuchen, die Mitwirkung bei Planungsaufgaben inkl. Verkehrsplanung sowie die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Reglementsentwürfen. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Zwei Einwohner*innen aus Oberwil werden von der Gemeindekommission und dem Gemeinderat gemeinsam gewählt und drei Fachleute werden vom Gemeinderat bestimmt. Ausserdem gehören der Kommission zwei Mitglieder des Gemeinderats von Amtes wegen an.

Energie- und Umweltkommission

Die Energie- und Umweltkommission unterstützt den Gemeinderat bei der Vorbereitung und Verwirklichung von Massnahmen auf dem Gebiet des nachhaltigen Umgangs mit Energie sowie des Umweltschutzes. Sie berät den Gemeinderat bei der Bearbeitung und Abklärung von Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von alternativen Energien, der Abfallbeseitigung, dem Lärmschutz, der Luftreinhaltung, dem Gewässerschutz, dem Bodenschutz sowie dem Natur- und Landschaftsschutz. Eine weitere Aufgabe ist die Organisation der Bring- und Holtage, der Sonderabfallsammlungstage sowie der Heckenschneide- und Kompostierkurse. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Sechs Mitglieder mit vorzugsweise fachlichem Hintergrund, wie Biologie, Chemie, Energietechnik und ähnliches, werden von der Gemeindekommission und dem Gemeinderat gemeinsam gewählt. Ein Mitglied des Gemeinderats gehört der Kommission von Amtes wegen an.

Feuerwehrkommission

Die Feuerwehrkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderats in allen Fragen der Feuerwehr. Sie behandelt alle Belange der Feuerwehr gemäss Feuerwehrreglement, insbesondere die Wahlen der Wachtmeister, Korporale und Gefreiten, die Anträge auf Befreiung von der Dienstpflicht, die Anträge auf Ausschluss aus der Feuerwehr und Versetzung zu den Ersatzpflichtigen, die Bereinigung des Übungsplans und die Ausarbeitung des Budgets für die Feuerwehr zuhanden des Gemeinderats sowie die Anträge auf bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Feuerwehr. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Zwei Vertreter*innen aus der Bevölkerung werden vom Gemeinderat gewählt. Die anderen fünf Mitglieder sind aufgrund der entsprechenden Funktionen gemäss Pflichtenheft vorgegeben und gehören der Kommission von Amtes wegen an. Es handelt sich dabei um das zuständige Mitglied des Gemeinderats, den Feuerwehrkommandanten oder die Feuerwehrkommandantin, eine Feuerwehroffizierin oder einen Feuerwehroffizier, die Leitung Jugendfeuerwehr und die Leitung Tiefbau, Umwelt, Sicherheit.

Finanzkommission

Die Finanzkommission unterstützt und berät den Gemeinderat bei der Erreichung und Erhaltung gesunder Gemeindefinanzen, bei der Analyse des finanzpolitischen Umfelds und bei der finanziellen Entwicklung der Gemeinde, bei der Festlegung der Vorgaben für die Erstellung von Budget und Finanzplan, bei der Erarbeitung von Prioritäten sowie bei der Analyse von Budget und Finanzplan. Sie nimmt von der Rechnung Kenntnis und gibt zuhanden des Gemeinderates zum Finanzplan und zum Budget Stellungnahmen ab. Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von der Gemeindekommission und dem Gemeinderat gemeinsam gewählt. Ein Mitglied des Gemeinderats gehört der Kommission von Amtes wegen an.

Kulturkommission

Die Kulturkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderates in Kulturbelangen. Der Kulturkommission kommen insbesondere folgende Aufgaben zu: Die Beurteilung von Gesuchen an den Kulturfonds, die Erarbeitung des jährlichen Kulturbudgets, die Beobachtung des kulturellen Geschehens in der Gemeinde und die Vermittlung von Denkanstössen zu dessen Belebung sowie die Aufsicht über den Kunstbesitz und das Kunstinventar der Gemeinde. Die Kommission besteht aus fünf bis sechs Mitgliedern. Vier bis fünf Mitglieder sind Fachpersonen aus dem Kulturbereich und werden vom Gemeinderat gewählt. Ein Mitglied des Gemeinderats gehört der Kommission von Amtes wegen an.

Arbeitsgruppe «IG Vereine Oberwil»

Der Gemeinderat hat beschlossen, per 1. Januar 2025 eine Arbeitsgruppe «IG Vereine Oberwil» einzusetzen. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, einen Verein «IG Vereine Oberwil» zu gründen, welchem die kommunalen Vereine als Mitglieder beitreten können. Ziel ist, dass sich die lokalen Vereine untereinander besser koordinieren und die «IG Vereine Oberwil» die Vereine bei ihren individuellen Vereinszielen und Vereinsanlässen unterstützt. Die Arbeitsgruppe besteht aus acht bis zehn Mitgliedern inklusive eines Vertreters des Gemeinderats. Die Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.

Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil. Bei den Kommissionen und der Arbeitsgruppe sind gemäss § 8 Gemeindegesetz auch handlungsfähige, in der Gemeinde Oberwil nicht stimmberechtigte Personen wählbar.

Bewerbungen mit Motivationsschreiben und Lebenslauf können bis zum 25. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden:

 

Gemeindeverwaltung

Abteilung Politik und Recht

Hauptstrasse 24

4104 Oberwil

 

oder per E-Mail an isabelle.abele@oberwil.ch

Telefon 061 405 43 20