Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
In den Wintermonaten sind die Mitarbeiter des Werkhofs dafür bestrebt, trotz Eis und Schnee eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden. Priorität haben steile Strassen, Sammelstrassen und Einmündungen in die Hauptstrassen sowie Strassen mit Buslinien und Fusswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Die Autobesitzerinnen und -besitzer werden deshalb gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.
Die Gemeinde wünscht allen Verkehrsteilnehmenden eine unfallfreie Winterzeit und dankt für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung