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Inkraftsetzung des teilrevidierten Reglements über den Kulturfonds

21. Januar 2025

An der Gemeindeversammlung vom 24. Oktober 2024 wurde der Teilrevision des Reglements über den Kulturfonds zugestimmt. Nach der Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion wird die Teilrevision vom Gemeinderat auf den 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt.