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Leumundszeugnis

Seit dem 1. Januar 2004 werden bei den Einwohnerdiensten keine Leumundszeugnisse mehr ausgestellt. Der Gesetzgeber weist jedoch darauf hin, dass die Wohnsitzbestätigung, zusammen mit einem aktuellen Strafregisterauszug, das bisherige Leumundszeugnis ersetzt.

Eine Wohnsitzbestätigung erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten.

Informationen betreffend Strafregisterauszug finden Sie im Online-Schalter der Bundesverwaltung.

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