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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter Einwohnerdienste oder online via eUmzug (www.eumzug.swiss) abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Beim Wegzug eines Elternteils mit minderjährigen Kindern ist bei gemeinsamem Sorgerecht zwingend eine vom anderen Elternteil unterzeichnete Einverständniserklärung in Briefform inklusive dessen Pass- oder ID-Kopie einzureichen.


Das Dienstbüchlein vom Militär oder Zivilschutz können Sie direkt ans Kreiskommando Liestal, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, senden.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Beim Wegzug eines Elternteils mit minderjährigen Kindern ist bei gemeinsamem Sorgerecht zwingend eine vom anderen Elternteil unterzeichnete Einverständniserklärung in Briefform inklusive dessen Pass- oder ID-Kopie einzureichen.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Bei einem Wegzug ins Ausland, füllen Sie bitte das Formular "Vertretungsvollmacht/CH-Zustelladresse" aus und bringen Sie es für die Abmeldung mit.

Tipp
Denken sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die EBM, Motorfahr­zeug­kontrolle, Ihr Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren

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