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Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist ein Kontrollorgan der Gemeindeversammlung. Sie prüft die Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Verwaltung. Die GPK erstattet der Gemeindeversammlung über ihre Feststellungen Bericht. Sie prüft, ob die Rechtsnormen generell richtig angewendet und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen worden sind. Die GPK kann unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes in die Akten sämtlicher Behörden, Verwaltungszweige und Institutionen der Einwohnergemeinde Einsicht nehmen.

Die GPK besteht aus fünf Mitgliedern. Diese werden alle vier Jahre von der Gemeindekommission gewählt.

Leitfaden GPK

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Geschäftsprüfungskommission (GPK)
gpk@oberwil.ch

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