Gemeindeverbund Flugverkehr ist empört über Einschränkungen für Allschwil und Schönenbuch wegen Lärmbelastungskataster des BAZL
Lärmkataster als Grundlage gegen den Fluglärm
„Das Lärmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Fluglärm zu treffen“, wie das BAZL in seiner Medienmitteilung vom 30.11.2009 schreibt. Das BAZL erarbeite solche Kataster lediglich, um damit die Lärmbelastung abzubilden und hat keine direkte Auswirkung für die Bevölkerung. Er dient aber den Behörden bei der Raumplanung, wie das BAZL weiter schreibt.
Der soeben vom BAZL veröffentlichte Lärmbelastungskataster für den EuroAirport schreibt in der Beurteilung hingegen, es gebe aufgrund der Flugbewegungen zwischen 22 und 23 Uhr Planungswert-Überschreitungen in Allschwil und einem Randbereich von Schönenbuch, die „keine direkten Konsequenzen für den Flughafen“, wohl aber „Einschränkungen beim Ausscheiden neuer Bauzonen“ haben. Fluglärm wird damit amtlich gebilligt und die betroffenen Gemeinden in ihrer Raumplanung bevormundet.
Fragwürdiges Denkmuster
Anstatt das Problem an der Wurzel zu packen und den Fluglärm dahingehend zu reduzieren, dass keine Lärmgrenzwerte überschritten werden, beschneidet das BAZL beispielsweise für Allschwil die Möglichkeit, ihre Bauzone im Süden des Dorfs zu erweitern, wie es eigentlich vorgesehen war.
Der Gemeindeverbund Flugverkehr wehrt sich gegen dieses Denkmuster und verlangt, dass das Problem des Fluglärms angepackt wird statt die Rechte der ohnehin lärmgeplagten Gemeinden zu beschneiden. Der Gemeindeverbund Flugverkehr ist enttäuscht über die Haltung des BAZL, die im soeben veröffentlichten Lärmbelastungskataster zum Ausdruck kommt und verlangt eine weitere Reduktion der Flugbewegungen in den sensiblen Zeiten, wie nachts und an Wochenenden, damit Wohnen auch in grenznahen Gebieten erträglicher wird.