Schweizer Nationalfeiertag
Am kommenden Sonntag feiert die Schweiz ihren Geburtstag – Corona-bedingt wie im Vorjahr aber nochmals mit angezogener Handbremse. Seit der 1.-August-Initiative 1994 ist der Nationalfeiertag gesamtschweizerisch ein gesetzlicher Feiertag. Eingeführt wurde der Nationalfeiertag durch den Bundesrat. Der Feiertag sollte die verschiedenen Völkerschaften der Schweiz, ohne Unterschied von Sprache oder Konfession, zusammenführen.
Gemäss Bundesbrief besiegelten Uri, Schwyz und Unterwalden im Jahr 1291 den Zusammenschluss zur Eidgenossenschaft. Zum ersten Mal wird der Bundesbrief von 1291 im Inventar des Schwyzer Archivs des Landschreibers Franz Anton Frischberg im Jahr 1724 erwähnt. 1760 gab ihn der Basler Jurist und Historiker Johann Heinrich Gleser heraus und wies zugleich seine Echtheit nach. Kurz zuvor wurde 1758 im Staatsarchiv Nidwalden in Stans eine deutsche Übersetzung des Bundesbriefs entdeckt, die um 1400 angefertigt worden sein soll. Doch erst im späten 19. Jahrhundert, insbesondere beim 600-Jahr-Jubiläum 1891, schenkte man diesem Bundesbrief die Beachtung, die er heute geniesst. Zuvor wurde als Gründung der Schweiz meist der Bund von Brunnen angesehen, welcher am 9. Dezember 1315 nach der Schlacht bei Morgarten geschlossen wurde. Aufgrund der Datierung des Dokuments auf «Anfang August» wurde der 1. August als Schweizer Bundesfeiertag ausgewählt.
Angesichts der noch nicht völlig ausgestandenen Coronavirus-Pandemie hat der Gemeinderat vor längerer Zeit entschieden, die offiziellen Feierlichkeiten der Gemeinde zum Nationalfeiertag abzusagen. Hingegen hält er an der Beflaggung von Oberwil fest, damit das Dorf zumindest auf diese Weise eine festliche Atmosphäre ausstrahlt. Der Gemeinderat und alle Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wünschen der Oberwiler Bevölkerung auf diesem Weg einen schönen Feiertag.