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Waldgrenzenkarte Zonenplan

27. Mai 2004
Das Forstamt beider Basel hat auf Antrag des Gemeinderates die Abgrenzung von Wald und Bauzone im Bereich „Zonenplan Landschaft“ im Sinne von § 4 des kantonalen Waldgesetzes vorgenommen.

Der entsprechende Entwurf liegt während 30 Tagen in unserer Bauabteilung (Kuenze-Huus, Hohlegasse 6) öffentlich auf und kann vom 27. Mai 2004 bis 25. Juni 2004 während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Forstamt beider Basel, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal einzureichen.