Gefährliche Gelée-Bonbons
Gemäss einer Meldung der französischen Lebensmittelvollzugsbehörde sind nach dem Genuss von Gelée-Bonbons auf Basis von Konjak Erstickungsanfälle bei Kindern aufgetreten, die zum Tode führten.
Das Problem liegt einerseits in der Form der Bonbons und andererseits in der Menge des vorhandenen Stoffes Konjak (E 425). Die Bonbons sind als relativ grosse Stücke in Plastikbehältern verpackt. Saugt man diese nun aus, können sie als ganzes Stück in den Hals gelangen und dort kleben bleiben. Konjak ist zudem ein Stoff, der aufquillt und somit das Stück zusätzlich vergrössert.
Obwohl Konjak in der Schweiz zurzeit verboten ist, haben wir in diversen asiatischen Lebensmittelgeschäften in Basel diese gefährlichen Bonbons vorgefunden und diese unverzüglich beschlagnahmt. Es waren verschiedene Geschmacksrichtungen vorhanden (Lychee, Cocos, Frucht, etc.). Die Bonbons sind jedes einzeln mit Plastik umhüllt und mit einer Alufolie verschlossen (ähnlich einer Portion Kaffeerahm). Verkauft werden mehrere dieser Bonbons in einem Plastikbeutel oder einem grösseren flaschenähnlichen durchsichtigen Plastikgebinde.
Die Bevölkerung wird gebeten, diese Gelée-Bonbons auf Basis von Konjak oder Glucomannane (E 425) nicht zu konsumieren. Falls Sie solche besitzen, sind diese wegzuwerfen oder ins Verkaufsgeschäft zurückzubringen.
Auskünfte: Kantonales Laboratorium BS, Dr. U. Buxtorf, P. Haas, Tel 061 385 25 00.