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Mitwirkungsverfahren: Ergänzung der Bauvorschriften innerhalb der Überbauung "Rüti"

8. Dezember 2005
Die Überbauung Rüti stammt aus den frühen 70er Jahren. Die Häuser dieser Überbauung verfügen weder über Keller, Estrich, gedeckte Abstellplätze noch Geräteschuppen. Die Bedürfnisse der Bewohner haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Es fehlt an Platz zur Unterbringung von Velos, Kinderwagen, Rasenmäher, Gartengeräte, Cheminéeholz etc.

Die Bewohner der Rüti haben beim Gemeinderat eine Änderung der Bebauungsvorschriften beantragt mit dem Ziel, dass im Areal die Erstellung von Überdachungen und Nebenbauten in vorgegebenen Feldern und unter Berücksichtigung von Gestaltungsvorschriften möglich wird.

Der Gemeinderat hat der Erweiterung der Bauvorschriften zugestimmt. Ein Planer hat die notwendigen Grundlagen erarbeitet. Diese liegen nun vor. Bevor das Geschäft der Gemeindeversammlung (voraussichtlich am 30. März 2006) zur Beschlussfassung vorgelegt wird, sind, gestützt auf § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG), die Planungsmassnahmen der Bevölkerung öffentlich bekannt zu machen. Sie kann Einwände erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Am Mittwoch 14. Dezember 2005 findet zudem um 20.00 Uhr in der Wehrlinhalle (Aula) eine Orientierungsversammlung statt. Plan und Gestaltungsreglement werden aufgelegt und es werden Fragen beantwortet.

Die Unterlagen können vom 12. bis am 23. Dezember 2005 während der Schalterstunden auf der Bauabteilung (Kuenze-Huus, Hohlegasse 6) eingesehen werden.

Stellungnahmen sind an den Gemeinderat zu richten und bis am 23. Dezember 2005 einzureichen.