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Zutrittsbeschränkung für Hunde auf gemeindeeigenen Anlagen

13. November 2006
Nachdem der Gemeinderat immer öfter von Einwohnerinnen und Einwohnern von Oberwil auf freilaufende Hunde z.B. auf Schularea­len angesprochen wurde, wurde ein Konzept über Zutritts­beschrän­kungen für Hunde ausgearbeitet. Gestützt auf dieses Konzept, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2006 folgende Zutritts­beschränkungen beschlossen: ·          Innerhalb der Schulanlagen Wehrlin, Thomasgarten und Hüslimatt sowie im Gebiet des Spielplatzes Eisweiher müssen Hunde an der Leine geführt werden. ·          Ein generelles Zutrittsverbot für Hunde gilt für: -           Den Friedhof (wie bisher) -           Die Areale der Kindergärten und der Jugendmusikschule Leimental -           Alle Sportfelder (Sportplatz Eisweiher, Ersatzspielfeld hinter der Schulanlage Hüslimatt, Schulsportanlage Hüslimatt, Beach-Volleyball-Feld auf dem Eisweiher, Handballfelder im Thomasgarten) -           Den Spielplatz an der Blauenstrasse

 

Die beschlossenen Zutrittsbeschränkungen treten auf den 1. Dezember 2006 in Kraft. Die Zugänge zu den einzelnen Arealen werden entsprechend signalisiert. Im Übrigen verweisen wir die Hundehalter auf das Reglement über die Hundehaltung in der Gemeinde Oberwil vom 12. Dezember 1996. Der Gemeinderat dankt den Hundehaltern für das Verständnis und die Einhaltung der beschlossenen Massnahmen.

 

Der Gemeinderat 

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