Nachdem der Gemeinderat immer öfter von Einwohnerinnen und Einwohnern von Oberwil auf freilaufende Hunde z.B. auf Schularealen angesprochen wurde, wurde ein Konzept über Zutrittsbeschränkungen für Hunde ausgearbeitet. Gestützt auf dieses Konzept, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2006 folgende Zutrittsbeschränkungen beschlossen:
· Innerhalb der Schulanlagen Wehrlin, Thomasgarten und Hüslimatt sowie im Gebiet des Spielplatzes Eisweiher
müssen Hunde an der Leine geführt werden.
· Ein
generelles Zutrittsverbot für Hunde gilt für:
- Den Friedhof (wie bisher)
- Die Areale der Kindergärten und der Jugendmusikschule Leimental
- Alle Sportfelder (Sportplatz Eisweiher, Ersatzspielfeld hinter der Schulanlage Hüslimatt, Schulsportanlage Hüslimatt, Beach-Volleyball-Feld auf dem Eisweiher, Handballfelder im Thomasgarten)
- Den Spielplatz an der Blauenstrasse
Die beschlossenen Zutrittsbeschränkungen treten auf den
1. Dezember 2006 in Kraft. Die Zugänge zu den einzelnen Arealen werden entsprechend signalisiert.
Im Übrigen verweisen wir die Hundehalter auf das Reglement über die Hundehaltung in der Gemeinde Oberwil vom 12. Dezember 1996.
Der Gemeinderat dankt den Hundehaltern für das Verständnis und die Einhaltung der beschlossenen Massnahmen.
Der Gemeinderat