Kopfzeile

Inhalt

Aufruf an Hundebesitzer

7. Juni 2007
Infolge Hauptsetz- und Brutzeit gilt vom 1. April bis 31. Juli 2006 im Wald und an Waldsäumen für alle Hunde gemäss kant. Jagdgesetz unbedingter Leinenzwang. Achten Sie auch auf den übrigen Gebieten, dass Ihr Hund nicht unbeaufsichtigt umherstreunt.

Wir fordern deshalb alle Hundebesitzer auf, sich strikte an diese Vorschriften zu halten. Fehlbare Hundebesitzer müssen mit einer Verwarnung resp. mit einer Verzeigung rechnen. Im Übrigen können wildernde Hunde durch die entsprechenden Organe abgeschossen werden.

Der Gemeinderat