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Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung: Gesuch

Die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch um Erteilung einer Gelegenheitswirtschafts- resp. Freinachtbewilligung ist mindestens 21 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Merkblatt Gelegenheitswirtschaft und Freinacht

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