Zonenplan Landschaft
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Bitte beachten Sie dazu auch den folgenden Link:
Zonenreglement Landschaft
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeinde Oberwil am 15. Dezember 2016 beschlossenen Zonenvorschriften Landschaft mit Entscheid vom 5. Juni 2018 genehmigt und allgemein verbindlich erklärt.
Von der Genehmigung ausgenommen werden (im Zonenplan und im Zonenreglement Landschaft rot gestrichen):
- In der Spezialzone Neuhof die Teilfläche mit einem Abstand von 55 Metern zur nordwestlichen Zonengrenze.
- In Artikel 7 Absatz 2 die Buchstaben "c) Wohnbauten für die Betriebsleiterfamilie" und "d) Wohnräume für das betriebsnotwendige Personal".
Informationen
- Datum
- 1. September 2018
Dokumente
Name | |||
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Zonenplan Landschaft genehmigt gem RRB20180903.pdf (PDF, 12.43 MB) | Download | 0 | Zonenplan Landschaft genehmigt gem RRB20180903.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauten und Planung | 061 405 42 42 | bautenundplanung@oberwil.ch |